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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Sun Park GbR


Geltung der Allgemeinden Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten für alle Leistungen und Angebote der
Sun Park GbR in Kraft. Sollten vom Kunden andere Bedingungen gefordert werden, welche
von den AGBs abweichen, werden diese nicht anerkannt. Es sei denn, Sun Park GbR hat
diesen schriftlich eingewilligt und bestätigt.
Abweichende Bedingungen sowie Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden
keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert
widerspricht, es sei denn, sie werden ausdrücklich von Sun Park GbR schriftlich anerkannt.
Der Kunde wird bei Abweichungen oder Änderungen der AGB der Sun Park GbR in Kenntnis
gesetzt und muss diese ebenso schriftlich bestätigen.

Vertragsabschluss
Das Akzeptieren der AGB der Sun Park GbR sind eine Voraussetzung für einen wirksamen
Vertragsabschluss.
Die Angebote und Leistungen der Sun Park GbR sind unverbindlich und freibleibend. Ein
Vertrag kommt erst zustande, wenn die Buchung (Buchungsanfrage) von Sun Park bestätigt
wird (Buchungsbestätigung).
Sonstige beauftragte Personen oder Mitarbeiter der Sun Park GbR sind nicht berechtigt,
Vereinbarungen welche außerhalb des Inhaltes des Vertragsabschlusses sind, mündlich zu
treffen. Es sei denn, die Person(en) oder der/die Mitarbeiter sind in Form einer gesetzlichen
Vertretungsmacht bevollmächtigt, diese Entscheidungen zu treffen und Vereinbarungen zu
schließen.

Mietvertrag und Shuttle-Service
Die Sun Park GbR bietet den Kunden an, dass Fahrzeug sicher auf den Parkplätzen der Sun
Park GbR gegen Entgelt (Siehe Preisliste der Sun Park GbR) abzustellen und den von der
Sun Park GbR kostenlosen eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Düsseldorf
International und zurück zu nutzen. Ein Mietvertrag zwischen Sun Park GbR und dem
Kunden kommt durch die Annahme einer Parklatz-Buchungsanfrage (Stellplatz) zustande.
Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich Sun Park GbR dem Kunden einen Parkplatz für die
gebuchte Dauer zur Verfügung zu stellen. Der Parkplatz wird unbestimmt von Sun Park
festgelegt. Außer es handelt sich um eine Dauermiete oder einem Zeitraum von mehr als 30
Tagen, dann wird dem Kunden ein fester Platz zugewiesen. Sollte der Kunde außerhalb
dieser Anforderungen einen festen Parkplatz verlangen, so kann dies individuell mit dem
Kunden nach Möglichkeit vereinbart werden.
Sun Park GbR ist berechtigt, dass Fahrzeug auf das naheliegende Gelände zu fahren und zu
parken.
Ebenso ist Sun Park GbR berechtigt, das Kundenfahrzeug nach Ablauf der Mietdauer vom
Gelände des Betriebes zu Lasten des Kunden entfernen zu lassen, sofern keine Anfrage auf
Verlängerung durch den Kunden an Sun Park GbR gestellt wurde und diese von Sun Park
GbR bestätigt wurde.
Sun Park GbR steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein
Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug
des Kunden zu. Wird das Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer nicht entfernt, tritt keine
stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss
der Fiktion des § 545 BGB). Sun park GbR kann in diesem Fall für die Dauer bis zur
Entfernung des Fahrzeuges eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, dass für
eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten
Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von Sun Park GbR bleiben hiervon
unberührt.
Die Bewachung und Verwahrung sind nicht im Vertrag mit einbeschlossen, daher übernimmt
Sun Park GbR keine Fürsorgepflicht für die vom Kunden eingebrachten Sachen.
Gemäß dem Angebot von Sun Park GbR stellt das Unternehmen einen Stellplatz für den
Kunden inklusive einem Shuttle-Service bis max. 2 Personen ohne Preis vom
Betriebsgelände der Sun Park GbR zum Flughafen Düsseldorf International und wieder
zurück zur Verfügung. Die Art, Anzahl und das Gewicht der Gepäckstücke der Kunden
entsprechen den Anforderungen der Charter- und Linienfluggesellschaften (innerhalb des
kostenlosen Limits).
Bei übergroßen Gepäckstücken der Kunden ist Sun Park GbR nur nach gesonderter
Vereinbarung mit den Kunden zur Beförderung verpflichtet. Das übergroße Gepäck muss bei
der Buchung angemeldet werden.
Der Shuttle-Service richtet sich nach der individuellen Abflug- und Landezeit des Kunden,
welche bei der Buchung auf der Webseite von Sun Park GbR anzugeben sind.
Sun Park GbR behält sich jedoch vor, Sammelbeförderung durchzuführen, auch wenn im
Einzelfall eine zumutbare Verzögerung für den Kunden auftritt (bis zu 10 min.)
Der Transport zum Flughafen Düsseldorf International erfolgt in der Regel bis vor die Halle
des Terminals, in dem sich der Check-in Schalter des Kunden befindet. Bei einem hohen
Aufkommen kann es zu längeren Wartezeiten kommen (30 bis 60 Minuten). In dem Fall ist
es dem Mieter frei überlassen, den kostenlosen Shuttle-Service der Sun Park GbR zu nutzen
oder eine Alternative zu organisieren. Eine Verpflichtung zu einer Beförderung steht nicht in
der Verantwortung der Sun Park GbR.
Sun Park GbR übernimmt gemäß den Bestimmungen in Abschnitt VII. nur Verantwortung für
eine verspätete Ankunft am Flughafen Düsseldorf, wenn die Angaben des Kunden korrekt
sind. Der Kunde muss spätestens 30 Minuten vor dem vom jeweiligen Luftfahrtunternehmen
angegebenen Beginn der Check-in-Zeit den Shuttle-Service von Sun Park GbR in Anspruch
nehmen. Falls der Kunde aufgrund eines Verschuldens von Sun Park GbR seinen Flug
verpasst, haftet die Firma. Es besteht keine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer
Gewalt oder für Verkehrsbedingte Verzögerungen, die nicht von Sun Park GbR verschuldet
sind.
In der Regel wird der Rücktransport vom Flughafen Düsseldorf International zum
Firmengelände der Sun Park GbR zeitnah durchgeführt. Nach der Landung und dem Erhalt
des Gepäcks muss der Kunde die Sun Park GbR telefonisch informieren. Infolgedessen wird
die Sun Park GbR sofort ein Fahrzeug zur Abholung entsenden. Auf Wunsch der Kunden
stellt Sun Park GbR einen oder mehrere Kindersitze zur Verfügung. Der Bedarf für
Kindersitze muss von den Kunden beim Buchungsvorgang angegeben oder rechtzeitig
(mindestens 3 Stunden vor der Beförderung) an Sun Park GbR angekündigt werden.

Mietvertrag und Valet-Service
Die Übergabe des Kundenfahrzeugs findet am Flughafen Düsseldorf statt. Mitarbeiter von
Sun Park GbR übernehmen das Fahrzeug des Kunden, wodurch ein Valet-Mietvertrag
zustande kommt.
Anschließend wird das Kundenfahrzeug unmittelbar auf ein gesichertes Gelände der Sun
Park GbR gebracht.

Verhalten auf dem Betriebsgelände
Die Regeln der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten auf dem Firmengelände
der Sun Park GbR. Die Geschwindigkeit auf dem gesamten Gelände darf die
Schrittgeschwindigkeit nicht überschreiten. Der Kunde ist verpflichtet, die Verkehrszeichen
zu beachten und den Anweisungen des Personals der Sun Park GbR jederzeit Folge zu
leisten. Kunden und ihre Begleitpersonen müssen sich so verhalten, dass sie keine Gefahr
für andere darstellen oder Dritte schädigen. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten
Parkflächen abgestellt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass andere
Fahrzeuge, besonders beim Ein- und Ausparken, nicht behindert werden. Falls dem Kunden
ein bestimmter Parkplatz von der Sun Park GbR zugewiesen wurde, darf das Fahrzeug
ausschließlich auf diesem zugewiesenen Platz abgestellt werden. Somit ist Sun Park GbR
berechtigt, abgestellte Fahrzeuge außerhalb des zugewiesenen Platzes auf Kosten des
Kunden entfernen zu lassen.
Es ist dem Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung der Sun Park GbR untersagt, auf dem
Firmengelände der Sun Park GbR Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu
waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen,
verschiedene Gegenstände zu lagern (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche
Objekte, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrräder usw.), Motoren auszuprobieren oder
laufen zu lassen, sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Etwaige
Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, müssen
vom Kunden unverzüglich und ordnungsgemäß beseitigt werden. Bei Boden- oder
Grundwasserverunreinigungen hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen
auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in solchen Fällen steht dem Kunden nicht das Recht zur
Selbstvornahme zu.
Der Aufenthalt auf dem Firmengelände der Sun Park GbR zu anderen Zwecken als der
Fahrzeugabstellung, dem Be- und Entladen oder während eventueller Wartezeiten auf den
Shuttle-Service ist nicht gestattet. Die Sun Park GbR behält sich das Recht vor, das
Abstellen von Fahrzeugen auf ihrem Gelände zu verweigern, wenn eine drohende Gefahr
besteht, und im Falle einer akuten Gefahr Fahrzeuge vom Gelände zu entfernen.
Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen
Fahrerlaubnis ist und dass das Fahrzeug bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der Sun
park GbR den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz hat. Falls von der Sun Park
GbR, ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen danach verlangt wird, müssen der
Fahrerlaubnisschein und der Fahrzeugschein vorgelegt werden. Falls ein begründeter
Verdacht auf unzureichenden Versicherungsschutz besteht, ist die Sun park GbR berechtigt,
einen geeigneten Nachweis über den Versicherungsschutz zu verlangen. Falls diese
Dokumente ganz oder teilweise nicht vorgelegt werden, kann die Sun Park GbR die Erfüllung
des Vertrags ablehnen. In solchen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf
Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

Dienstleistungen Kfz
Für Kunden, die einen Stellplatz auf dem Gelände der Sun Park GbR gemietet haben, bietet
Sun Park GbR gegen Entgelt weitere Kfz-Dienstleistungen (z.B. Autowäsche, Tankservice
usw) an, welche auf der Webseite von Sun Park GbR inklusive der Preise aufgelistet sind.
Die Dienstleistung(en), die vom Kunden gebucht wurden, werden während der Abstellzeit
des Fahrzeuges durchgeführt und beendet. Hierfür ist muss der Kunde den Schlüssel für das
Fahrzeug rechtzeitig der Sun Park GbR übergeben.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der Kunde verpflichtet sich mit der verbindlichen Buchung, die vereinbarten Preise an Sun
    Park GbR zu zahlen.
  2. Die von Sun Park GbR angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise.
  3. Die festgelegten und vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Parkzeit in
    Rechnung gestellt und sind vom Kunden unverzüglich und ohne Abzüge in EURO (€) zu
    begleichen.
  4. Die bereitgestellten Parkleistungen von Sun Park GbR werden zu den angegebenen
    Tagespreisen pro begonnenem Kalendertag abgerechnet, selbst wenn der Kunde diese
    Dienstleistungen an den entsprechenden Tagen nur zeitweise in Anspruch nimmt.
  5. Für Autos mit Übergröße z.B. Pickups oder Transporter berechnet Sun Park GbR einen
    Aufschlag von +40,00€.
  6. Im Shuttleservice sind 2 Personen kostenlos inklusiv. Für jede weitere Person berechnet
    Sun Park GbR einen Aufschlag von +5.00€.

Rücktritt
Der Kunde hat das Recht, innerhalb einer Frist von 24 Stunden vor dem Beginn der
vereinbarten Mietzeit schriftlich (per E-Mail) von dem Vertrag zurückzutreten. Nach Ablauf
dieser Frist ist eine Rücktrittspauschale von 80% des Gesamtbetrages fällig.

Haftung

  1. Falls ein Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts nicht anspringt, obliegt es dem
    Kunden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Sun Park GbR kann optional
    Starthilfe leisten.
  2. Die Haftung für schuldhaft verursachte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit
    bleibt unberührt. Dies gilt auch für zwingende Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz,
    gesetzliche Haftungstatbestände ohne Verschulden sowie Kundenansprüche, die vor
    Vertragsabschluss entstanden sind.
  3. Sun Park GbR haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für schuldhafte
    Vertragsverletzungen. Die Haftung der Sun Park GbR ist in solchen Fällen auf den jeweiligen
    entstandenen Schaden begrenzt.
  4. Der Kunde haftet für den technischen Zustand während und nach der Standzeit.
  5. Unabhängig von einem Verschulden haftet der Kunde für sämtliche Schäden, die durch
    technische Defekte seines Fahrzeugs, das er oder von ihm beauftragte Dritte auf das
    Betriebsgelände der Sun Park GbR gebracht haben, verursacht werden.
  6. Für Schäden, die auf dem Firmengelände oder während der durchgeführten Beförderung
    mit dem Shuttle-Services der Sun Park GbR am Gepäck des Kunden auftreten, übernimmt
    Sun Park GbR keine Haftung.
  7. Bei KFZ-Diebstahl, Brand-, Hagel-, Steinschlag-, Sturm-, Unwetterschäden oder anderen
    Schäden, die die Sun Park GbR nicht beeinflussen kann, sowie Vandalismus und KFZ-
    Einbruchdiebstahl, haftet die Kaskoversicherung des betroffenen Fahrzeugs. In diesen
    Fällen ist die Haftung der Sun Park GbR ausgeschlossen. Dies gilt auch für im Parkhaus
    gebuchte Parkplätze, da Parkhäuser auch anderen Parteien frei zugänglich sind. Sollten aus
    logistischen Gründen Fahrzeuge aus dem Parkhaus zur Annahmestelle gebracht werden
    und es kommt zu Hagel-, Sturm- oder Unwetterschäden, so haftet ebenfalls die
    Kaskoversicherung des betroffenen Fahrzeugs.
  8. Eine Haftung für Wertgegenstände, die der Kunde wissentlich oder unwissentlich im
    Fahrzeug zurückgelassen hat, ist ausgeschlossen. Der Kunde steht in der Verantwortung,
    dafür zu sorgen, dass keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurückgeblieben sind.
  9. Der Kunde überträgt im Voraus jegliche Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen, die
    aufgrund eines von ihm verschuldeten oder durch einen technischen Defekt seines
    Fahrzeugs verursachten Schadensfalles entstehen, an die Sun Park GbR, sofern diese
    einen Schaden erlitten hat.
  10. Sofern nicht anders geregelt, ist die Haftung der Sun Park GbR ausgeschlossen.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Sun Park GbR in Grevenbroich, es sei denn, dass
    ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
  3. Gerichtsstand ist Grevenbroich